Wohnmobile unterliegen in erster Linie einer gewichtsorientierten Besteuerung. Daneben ist die Höhe der Steuer von der Schadstoffklasse abhängig.
Die Steuersätze sind breit gefächert und erstrecken sich in Abhängigkeit der Schadstoffklasse von 10,00 Euro bis 40,00 Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht.

Im Einzelnen gelten die nachfolgenden Steuersätze:

Schadstoffklasse S 4

Wohnmobile, die mindestens der Schadstoffklasse S 4 entsprechen

Gesamtgewicht in KilogrammSteuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht
bis zu 2.00016,00
über 2.00010,00

insgesamt jedoch nicht mehr als 800,00 Euro

Schadstoffklassen S 3 oder S 2

Wohnmobile, die der Schadstoffklasse S 3 oder S 2 entsprechen

Gesamtgewicht in KilogrammSteuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht
bis zu 2.00024,00
über 2.00010,00

insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000,00 Euro

Weitere Klassen

Wohnmobile, die die vorhergehenden Voraussetzungen nicht erfüllen

Gesamtgewicht in KilogrammSteuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht
bis zu 2.00040,00
über 2.000 bis zu 5.00010,00
über 5.000 bis zu 12.00015,00
über 12.00025,00

Angaben ohne Gewähr. Quelle: Zoll Online.