Wohnmobile unterliegen in erster Linie einer gewichtsorientierten Besteuerung. Daneben ist die Höhe der Steuer von der Schadstoffklasse abhängig.
Die Steuersätze sind breit gefächert und erstrecken sich in Abhängigkeit der Schadstoffklasse von 10,00 Euro bis 40,00 Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht.
Im Einzelnen gelten die nachfolgenden Steuersätze:
Schadstoffklasse S 4
Wohnmobile, die mindestens der Schadstoffklasse S 4 entsprechen
Gesamtgewicht in Kilogramm | Steuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht |
---|---|
bis zu 2.000 | 16,00 |
über 2.000 | 10,00 |
insgesamt jedoch nicht mehr als 800,00 Euro
Schadstoffklassen S 3 oder S 2
Wohnmobile, die der Schadstoffklasse S 3 oder S 2 entsprechen
Gesamtgewicht in Kilogramm | Steuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht |
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bis zu 2.000 | 24,00 |
über 2.000 | 10,00 |
insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000,00 Euro
Weitere Klassen
Wohnmobile, die die vorhergehenden Voraussetzungen nicht erfüllen
Gesamtgewicht in Kilogramm | Steuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht |
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bis zu 2.000 | 40,00 |
über 2.000 bis zu 5.000 | 10,00 |
über 5.000 bis zu 12.000 | 15,00 |
über 12.000 | 25,00 |
Angaben ohne Gewähr. Quelle: Zoll Online.